Lebensalter und Sozialauswahl

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Rentennähe eines Arbeitnehmers bei der Sozialauswahl, im Hinblick auf das Kriterium „Lebensalter“ bei der Verhandlung eines Sozialplanes Berücksichtigung finden darf. Sinn und Zweck der Sozialauswahl sei es, diejenigen Arbeitnehmer zu kündigen, die sozial am wenigsten schutzwürdig seien. Mit zunehmendem Alter steigt zunächst die Schutzbedürftigkeit. Diese fällt aber, je näher die Rente rückt.