News November 2023

Achtung beim Antrag auf Elternteilzeit

Eine Arbeitnehmerin war in einem Hotel beschäftigt. Sie beantragte nach der Geburt ihres Kindes für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes Elternzeit. Sie schrieb: „Nach Ablauf des ersten Jahres, ab dem (Datum) möchte ich wieder, wie in der letzten Elternzeit, auf Teilzeit (24 Stunden) arbeiten. Hierzu setze ich mich mit Ihnen in Verbindung.“ Der Arbeitgeber lehnte die Elternteilzeit ab in Schriftform. Als Begründung gab er an, der Antrag sei ihm zu unbestimmt. Das Landesarbeitsgericht in München hat hier dem Arbeitgeber Recht gegeben. Der Zusatz „hierzu setze ich mich frühzeitig mit Ihnen in Verbindung“ macht den Antrag unwirksam. Die Mitarbeiterin habe zwar Elternzeit beantragt, den Antrag auf Elternteilzeit jedoch lediglich angekündigt. Deshalb: bei einem Antrag auf Elternteilzeit müssen Arbeitnehmer alles richtig machen. Hier ist es sinnvoll, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Unbekleideter Vermieter

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im April über einen Streit zu entscheiden, anlässlich dessen die Mieterin eine Mietminderung geltend gemacht hat, da sich ihr Vermieter häufig im Hof nackt sonnt. Das Oberlandesgericht hat mitgeteilt, dass die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache, durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter, nicht beeinträchtigt wird. Unbekleidetes Sonnenbaden des Vermieters ist zwar merkwürdig, jedoch nach dem Gericht kein Minderungsgrund.

Es gibt ein interessantes neues Urteil zur Höhe der vom Jobcenter zu übernehmenden Mietkosten für eine Sozialwohnung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im März für eine Mieterin entschieden, die zum damaligen Zeitpunkt im Leistungsbezug Harz 4 stand. Ihre Wohnung war mit drei Zimmern aus Sicht des Jobcenters zu groß und zu teuer. Die Frau hatte nach einer günstigeren Wohnung gesucht, die Suche jedoch dann aufgeben müssen. Schließlich klagte sie die Zahlung der nicht übernommenen Mieten gegen das Jobcenter ein und hat im Endeffekt gewonnen. Bei der Beurteilung der Frage, in welcher Höhe Mietkosten von den Jobcentern zu übernehmen sind, hat ein Vergleich mit den Mieten für Sozialwohnungen zu erfolgen. Mietpreise, die für nach dem Recht des sozialen Wohnungsbaus geförderte Wohnungen gezahlt werden, können laut Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, nicht als unangemessen angesehen werden. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Mieten im sozialen Wohnungsbau recht hoch sein können. Allerdings, hierauf sei hingewiesen, handelt es sich um eine Entscheidung aus Berlin-Brandenburg.

Warnblinkanlage am Stauende verpflichtend?

Ob ein Fahrzeugführer gem. § 1 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 16 StVO verpflichtet ist, an einem Stauende eine Warnblinkanlage einzuschalten und ihn deswegen bei einem Verkehrsunfall eine Mithaftung treffen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dies ist nicht immer, nicht bei jedem Stau und somit auch nicht bei jedem Stauende zu fordern. Eine solche Verpflichtung besteht beispielsweise dann nicht, wenn ein möglicher Rückstau nur auf der rechten Fahrspur aufgetreten ist, gute Sichtverhältnisse herrschen und wegen eines zähfließenden Verkehrs immer wieder ein Rückstau auf der rechten Fahrspur aufgetreten ist. Dies hat das Landgericht Hagen am 31.05. zum Aktenzeichen 1 O 44/22 entschieden.