News Oktober 2023

Fremder E-Scooter vor der Garage

Ein Mensch fand vor seiner Garage einen E-Roller, der die Einfahrt blockierte. Mit Hilfe einer Sackkarre beseitigte er das Fahrzeug, stellte es in seine Garage und schrieb schließlich die Vermieterfirma des E-Scooters an. Gefordert wurden 35,- € für die Herausgabe des Rollers. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus Arbeits- und Unterbringungskosten. Die Eigentümerfirma des E-Rollers erstattete Anzeige wegen versuchter Nötigung. Das Amtsgericht Düsseldorf hat letztendlich entschieden, dass es sich vorliegend tatsächlich um versuchte Nötigung handelt. Das Versetzen des Rollers hätte ausgereicht. Das Einbehalten des E-Rollers und Fordern einer Geldsumme vor der Herausgabe sei eine versuchte Nötigung.

Hinweis: Wer jemand anderen durch die Drohung zu einem bestimmten Verhalten zwingt, macht sich der Nötigung schuldig.

Krankgefeiert – fristlos gekündigt

Ein Arbeitnehmer muss während einer Krankheit nicht unbedingt zu Hause bleiben. Allerdings muss er alles unterlassen, was einer Wiederherstellung der Gesundheit zuwiderläuft. Das Arbeitsgericht Siegburg hat den Fall einer Pflegeassistentin zu entscheiden. Diese war für ein Wochenende zum Spätdienst eingeteilt. Für diese Dienste meldete sie sich krank, nahm dann aber in der Nacht von Samstag auf Sonntag an einer White-Night-Ibiza-Party teil. Die Fotos der Party verwendete sie u.a. in ihrem Whatsapp-Status. Die Arbeitgeberin hat davon erfahren und fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Siegburg gab der Arbeitgeberin Recht. Die Erkrankung sei nur vorgetäuscht und damit sei das für den Bestand des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen zerstört.

Miete sollte pünktlich bezahlt werden

Egal wie uneins Sie sich mit Ihrem Vermieter sind: Klagen Sie, aber zahlen Sie ihre Miete. Wenn wegen Mietschulden eine Kündigung ausgesprochen wurde, ist der Auszug meistens unumgänglich. Zwar kann innerhalb einer Schonfrist (bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Einreichung der Räumungsklage) einmalig ein Mietrückstand ausgeglichen werden. Dies wirkt sich laut Entscheidung des Bundesgerichtshofs aber lediglich auf eine fristlose Kündigung, nicht jedoch für eine hilfsweise erklärte, ordentliche Kündigung aus.

Neues im Abgasskandal

Der Bundesgerichtshof hat, im Anschluss an die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes, seine Rechtssprechung in diesen Fällen zum so genannten Thermofenster geändert. Demnach ist auch bei bloßer Fahrlässigkeit, beim Einbau einer Abschaltautomatik zur Abgasreinigung, eine Haftung der Hersteller möglich. Der Bundesgerichtshof hat drei Verfahren zurückverwiesen. Hier soll nunmehr die Voraussetzung einer Haftung aufgrund des Rechts der unerlaubten Handlung geprüft werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.