Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen um 40% gehen die Gerichte regelmäßig von einer vorsätzlich begangenen Tat aus. Für den Betroffenen kann dies große Bedeutung haben. Bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ist im Zweifel ein Absehen vom Fahrverbot nicht zu erreichen.